Wir freuen uns, Sie als Neumitglied zu begrüßen!

Mit einem Jahresbeitrag können Sie sämtliche angebotenen Sportstunden nutzen! Lediglich für besondere Kursangebote, wie z. B. YOGA, Pilates, ZUMBA®, usw. werden zusätzliche Kursgebühren erhoben (siehe auch Hinweis unter den unter „Fit & Fun“ beschriebenen Sportangeboten). Separate Zusatzbeiträge sind auch in der Abteilung Tennis fällig. 



Neue Mitgliedsbeiträge -Hauptverein- ab 01.01.2023:
(in der Jahreshauptversammlung 2022 beschlossen)

einmalige Aufnahme-/Verwaltungsgebühr bei Neueintritt:
Einzelperson 15,00 € / Familien 25,00 €
Die Abbuchung dieser Gebühr erfolgt mit Einzug des 1. fälligen Mitgliedsbeitrags!

Mitgliedergruppeje Monatentspricht JahresbeitragNeu ab 2023: Beitragsabbuchung je Halbjahr zum 01.03.+01.09.
Kinder, Jugendliche
(bis Vollendung des 18. Lj.)
4,50 € 54,00 €27,00  €
Aktive Mitglieder ab 18 J.9,00 €108,00 €54,00 €
Familienbeitrag
für Ehepartner, Eltern mit Kind(ern)
(gilt für alle Kinder bis einschl.25 Jahre in häusl. Gemeinschaft lebend)
13,50 €162,00 €81,00 €
1 Begleitperson im Eltern-Kind-Turnen (wenn die Begleitperson noch kein Mitglied im TVH ist)~1,67 €20,00 €10,00 €
Schüler, Studenten, FSJ-ler, Auszubildende, im Alter ab 18 Jahre – Ende Studium etc. 
(nur gegen jährliche Vorlage eines aktuellen Nachweises)
~ 4,92 €59,00 €29,50 €
Passive Mitgliedschaft Bestand  30,00 €15,00 €
Passive Mitgliedschaft ab 2023 40,00 €20,00€



Allgemeines zum Eintritt und Beitragseinzug:

  •  Bei Eintritt bis zum 30.06. ist der volle, ab 01.07. bis zum Jahresende ist der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
  • Der Beitragseinzug Hauptverein erfolgt in 2 Halbjahresbeträgen (neu ab 2023): jeweils am 01. März und 01. September jeden Jahres mittels erteiltem SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto. Bei Eintritt nach diesem Stichtag erfolgt der halbjährliche Beitragseinzug unmittelbar nach Eingang der Beitrittserklärung in der Geschäftsstelle
  • Im Jahr der Kündigung ist der Vereinsbeitrag noch zu 100% zu entrichten. siehe u.a. Kündigungsmodalitäten) 
  • Einmalig Aufnahme-/Verwaltungsgebühr bei Neueintritt:
    Einzelperson 15,00 € / Familien 25,00 € (
    Die Abbuchung dieser Gebühr erfolgt mit Einzug des 1. fälligen Mitgliedsbeitrags!)
  • Eine Rechnungsstellung des Mitgliedsbeitrags ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Jahresbeitrag wird dann in einer Summe fällig. Zusätzlich werden für Verwaltungsmehraufwand Kosten in Höhe von € 5,00 in Rechnung gestellt.

Eine Kündigungsmodalitäten bleiben wie bisher (siehe unten).



Beitragssätze Tennisabteilung:

Bitte beachten – die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung setzt immer eine Mitgliedschaft im Hauptverein voraus! 

Mitgliedergruppe  TennisabteilungJahresbeitrag Abbuchung in einer Summe
Kinder / Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
ohne Tennis spielendes Elternteil
 62,00 €
Kinder / Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
mit einem in der Tennisabteilung gemeldeten Elternteil
 36,00 €
Aktive Mitglieder, ab 18 Jahre (Stichtag 01.03.) 97,00 €
Schüler, Studenten, FSJ-ler, Auszubildende, im Alter ab 18 Jahre – Ende Studium etc. 
(nur gegen jährliche Vorlage eines aktuellen Nachweises)
 69,00 €
Passive / Fördernde Mitglieder 46,00 €
Familienbeitrag: 2 Erwachsene und mind. 1 Kind, weitere Kinder frei
gilt für Kinder bis einschl. 25 Jahre in häusl. Gemeinschaft lebend
210,00 €
Gästespielerbeitrag    8,00 €

 

Allgemeines zum Eintritt und Beitragseinzug der Tennisabteilung:

  • Die Mitgliedschaft Tennisabteilung setzt immer eine Mitgliedschaft im Hauptverein voraus. 
  • Der Beitragseinzug Tennis erfolgt in einem Betragjeweils am 01.05. jeden Jahres mittels erteiltem SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto. Bei Eintritt nach diesem Stichtag erfolgt der Beitragseinzug unmittelbar nach Eingang der Beitrittserklärung in der Geschäftsstelle 

Die Beitrittserklärungen für Hauptverein und die Tennisabteilung können Sie hier ausdrucken. Diese senden Sie dann bitte der Geschäftsstelle zu oder übergeben sie den Trainern und Übungsleitern in der Sportstunde.

Download   Beitrittserklärung für Hauptverein TV Hösbach

Download   Beitrittserklärung für Tennisabteilung


Informationen zur Kündigung:

  • Die Kündigung muss bis zum 31.12. des Geschäftsjahres schriftlich in der Geschäftsstelle eingegangen sein, sonst verlängert sich die Mitgliedschaft um das folgende Jahr. Bei Minderjährigen ist die Austrittserklärung auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.
  • Kündigungen, die nicht direkt in der Geschäftsstelle des Vereins eingehen, haben keinerlei vertragsaufhebende Wirkung.
  • Im Jahr der Kündigung ist der Vereinsbeitrag noch zu 100% zu entrichten.
  • Bei Austritt erlöschen automatisch das SEPA-Lastschriftmandat und alle erfassten Mitgliedsdaten.
  • Schriftliche Austrittsbestätigungen werden aus Kostengründen in der Regel nicht erteilt. 
    Sollte ein Nachweis der Kündigung gewünscht sein, haben Sie nachstehende Möglichkeiten:
    a) schriftliche Kündigung per Einschreiben einzureichen
    b) schriftliche Kündigung persönlich in der Geschäftsstelle abgeben und sich den Erhalt bestätigen lassen


Datenschutz im TV Hösbach:

Der TV Hösbach versichert, dass die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung aller mit der Beitrittserklärung angemeldeten Personen ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges, der Kommunikation und Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden.

Eine Übermittlung von Teilen dieser Daten an den Bayerischen Landessportverband e.V. (BLSV) und die jeweiligen Sportfachverbände findet nur im Rahmen der in den Satzungen des BLSV bzw. der Fachverbände festgelegten Zwecke statt.

Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, zum Zwecke der Organisation eines Spiel- bzw. Wettkampfbetriebes und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln.

Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Fachverbände und des BLSV, findet nicht statt.

Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO bezüglich der zu seiner Person beim TV Hösbach gespeicherten Daten. Ferner hat jedes Mitglied das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, im Rahmen der Vorgaben der DSGVO für die Zukunft zu widersprechen.

Weiterhin hat jedes Mitglied das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten nach Art. 16 DSGVO sowie das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, soweit nicht rechtliche Regelungen entgegenstehen. Außerdem hat jeder Teilnehmer das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen aus §§ 34, 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

Der TVH nutzt die Telefonnummern und E-Mail-Adressen seiner Mitglieder nur zum Zweck der Kommunikation und Information. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt weder an den BLSV, die Fachverbände noch an Dritte.

Das Mitglied ist auf das Recht, jederzeit für die Zukunft die Einwilligung widerrufen zu können, hingewiesen worden.                                                                                                      

Benötigen Sie weitere Informationen? Wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung in der Geschäftsstelle des TV Hösbach oder direkt an die Abteilungsleiter: Kontakte